Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende für sich oder im
Auftrag Dritter verbindlich den Abschluss eines
Reisevertrages an. Mündliche Absprachen bedürfen in jedem
Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Ein anmeldendes
Reisebüro tritt für die Vertragsverpflichtungen der von ihm
angemeldeten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen ein.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der
Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der
Reisebestätigung für den Reisenden und für uns dann
verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von
der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
1.1. Jede Buchung muss von Ihnen schriftlich vorgenommen
werden, d.h. per Fax oder Email.
1.2. Beachten Sie bitte auch die AGB unseres
Partnerreisebüros in Agadir (Illimite Tours)
2. Bedingungen
NAC-Flüge/LINIEN SONDERFLÜGE an/bis deutsche Flughäfen
NAC-Charterflüge können Direkt-, Nonstop- und Umsteigeflüge
sein. Da vor allem ihre ordnungsgemäße Beförderung für uns
vorrangig ist, behalten wir uns ausdrücklich vor, Sie auch
auf zumutbare Umsteigeverbindungen einzubuchen. Zumutbare
Umsteigeverbindungen sind all jene Verbindungen, die das
Erreichen Ihres Reisezieles mit einem Flugzeitaufschlag von
100% gegenüber dem Nonstopflug gewährleisten.
Witterungsbedingungen, Flugplanwechsel, Fluggeräteumstellung
und die Bereitstellung von NAC-Klasse-Flugplätzen können zu
außerplanmäßigen Änderungen Ihrer Reiseroute führen. Dies
ist nach den international gültigen luftrechtlichen
Bestimmungen allen Fluggesellschaften- und uns vorbehalten.
In allen Fällen besteht kein Recht auf kostenlose
Stornierung. Des Weiteren gelten in allen Fällen die
Bedingungen und Konditionen der gebuchten Fluglinien, deren
Dienste durch uns nur vermittelt werden.
3. Zahlungsmodus/Reiseunterlagen
Soweit nicht anders auf der Bestätigung vermerkt, wird bei
der Buchung eine Anzahlung von 20% des Reisepreises,
mindestens 50,- Euro fällig. Die volle Bezahlung muss
spätestens 10 Tage vor Abreise auf einem unserer Konten
gutgeschrieben sein. Kurzfristige Buchungen können nur
akzeptiert werden, wenn die fälligen Beiträge sofort bezahlt
werden. Sollte sich die Zahlung verzögern, haben wir das
Recht - ohne Haftungsanspruch - von der bestätigten Reise
zurückzutreten und die Reise kostenpflichtig zu stornieren.
Auch Fluggesellschaften haben das Recht, eine zu
kurzfristige Ausstellung von Tickets zu verweigern, bzw.
kostenpflichtig zu streichen. Der Haftungsanspruch erlischt
hierdurch völlig, der Reisevertrag wird storniert. Die
Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter
Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust besteht kein
automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder
Neuausstellung. Bis zur vollen Bezahlung bleiben alle
Unterlagen unser Eigentum. Etwaige Zusatzkosten gehen zu
Ihren Lasten. Rücktritt durch AGADIR-NET
4. AGADIR-NET kann unter folgenden Voraussetzungen bis 5
Tage vor Abreise von der vermittelten und bestätigten Reise
zurückzutreten, wenn: a) die Mindestteilnehmerzahl eines
Sonderfluges nicht zustande kommt (20 Pax), b) die
wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird, c) die
Flugpreise über 20% erhöht werden. In diesen Fällen
Ersatzangebot erarbeitet oder der Reisepreis erstattet. Ein
weiterer Anspruch besteht nicht.
5. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht des Reisenden
Nach Reiseantritt (Mietbeginn) ist jeder Reisende
-(unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht)- bei
eventuell auftretenden Leistungsstörungen auch vor Ort
verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre etwaigen
Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie
schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen
Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen (Adresse s. unten).
Danach erlischt die Haftungsgrundlage. Für die Einhaltung
der Visabestimmungen ist der Kunde verantwortlich -wie auch
für die Gültigkeit seiner Ausweispapiere. Bitte erkundigen
Sie sich immer bei den entsprechenden konsularischen
Vertretungen nach den genauen Einreisebedingungen.
6. Rücktritt / Umbuchung / Änderung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Im Falle einer Stornierung ist für uns der
Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Bei
Rücktritt vom Reisevertrag steht uns ein pauschalierter
Anspruch für Rücktrittsgebühren zu, der folgendermaßen
berechnet wird:
a) NAC-Flugbuchung / Linien / Sonderflüge
Vom Tag der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Abreise werden
Stornierungen und Umbuchungen mit 75,- Euro belastet.
29.-15. Tag vor Abflug pro Person 25%, 14.-7. Tag vor Abflug
pro Person 40%, 6.-1. Tag vor Abflug pro Person 60%, am
Abflugtag 100% pro Person des Reisepreises.
b) Charter-Sonderflüge
Vom Zeitpunkt der Bestätigung bis zum Abflugtag wird hierbei
eine Gebühr von 100% des Reisepreises erhoben.
c) Mietwagenbuchungen
Vom Tag der Bestätigung bis 3 Werktage vor Abreise: 50,-
Euro. Späterer Rücktritt-/Änderung und Nichterscheinen: 75,-
Euro.
d) Hotelreservierungen
Bis 14 Tage vor Anreise 50,- Euro, danach die Kosten einer
Nacht und etwaige Gebühren, mindestens 75,- Euro.
e) Inlandsflüge
Umbuchung, Stornierung und Nichterscheinen 50,- Euro(Bitte
beachten Sie, dass manche Sondertarife keinerlei
Erstattungswert haben).
f) Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten
berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die
Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die
Rücktrittskosten 100%. Nach Reiseantritt ist ein Rücktritt
ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages aufgrund
von Reisemängeln ist nur möglich, wenn dem Reiseveranstalter
eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt wurde,
die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter
verweigert wird, oder die Kündigung durch ein besonderes
Interesse der Reisenden gerechtfertigt ist. Teilleistungen
können nicht erstattet werden.
7. Reiserücktrittskostenversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird
in allen Fällen dringend empfohlen, ebenso empfehlen wir
eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit!
8. Haftung
8.1. Die Haftung ist generell auf den einfachen Reisepreis
beschränkt.
8.2. Änderungen von Fahrtrouten (Rundreisen) bzw.
Unterbringung in Quartieren gleicher bzw. ähnlicher
Kategorie aufgrund bestimmter Vorortgegebenheiten ergeben
keinen weiteren Ersatzanspruch.
8.3. Regressansprüche müssen innerhalb 30 Tagen durch den
Reisenden gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
Fremde Beförderungsleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Werden die
Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt und erhält
der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis,
so erbringen wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als
Buchungsagent auf. Die Haftung der
Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindliche
Beförderungsbedingungen.
9. Reisegepäck
Schaden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.)
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist
Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir
haften dafür nicht.
10. Verspätungsschäden
Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften nicht
verpflichtet sind Anschlussmaschinen abzuwarten. Eine
Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise,
gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten,
ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren
gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. Bitte prüfen
Sie Ihre Reiseunterlagen und Ausweispapiere vor Abreise
nochmals gründlich.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch der Rest der
Vereinbarung nicht betroffen. Die Vereinbarung ist vielmehr
so auszulegen, dass der mit der ungültigen Bestimmung
verbundene wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger
Weise möglichst genau erreicht wird.
Gerichtsstand ist Essaouira - Marokko.
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