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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende für sich oder im Auftrag Dritter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Mündliche Absprachen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Ein anmeldendes Reisebüro tritt für die Vertragsverpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer wie für seine eigenen ein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Reisenden und für uns dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

1.1. Jede Buchung muss von Ihnen schriftlich vorgenommen werden, d.h. per Fax oder Email.

1.2. Beachten Sie bitte auch die AGB unseres Partnerreisebüros in Agadir (Illimite Tours)

2. Bedingungen
NAC-Flüge/LINIEN SONDERFLÜGE an/bis deutsche Flughäfen NAC-Charterflüge können Direkt-, Nonstop- und Umsteigeflüge sein. Da vor allem ihre ordnungsgemäße Beförderung für uns vorrangig ist, behalten wir uns ausdrücklich vor, Sie auch auf zumutbare Umsteigeverbindungen einzubuchen. Zumutbare Umsteigeverbindungen sind all jene Verbindungen, die das Erreichen Ihres Reisezieles mit einem Flugzeitaufschlag von 100% gegenüber dem Nonstopflug gewährleisten. Witterungsbedingungen, Flugplanwechsel, Fluggeräteumstellung und die Bereitstellung von NAC-Klasse-Flugplätzen können zu außerplanmäßigen Änderungen Ihrer Reiseroute führen. Dies ist nach den international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen allen Fluggesellschaften- und uns vorbehalten. In allen Fällen besteht kein Recht auf kostenlose Stornierung. Des Weiteren gelten in allen Fällen die Bedingungen und Konditionen der gebuchten Fluglinien, deren Dienste durch uns nur vermittelt werden.

3. Zahlungsmodus/Reiseunterlagen
Soweit nicht anders auf der Bestätigung vermerkt, wird bei der Buchung eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, mindestens 50,- Euro fällig. Die volle Bezahlung muss spätestens 10 Tage vor Abreise auf einem unserer Konten gutgeschrieben sein. Kurzfristige Buchungen können nur akzeptiert werden, wenn die fälligen Beiträge sofort bezahlt werden. Sollte sich die Zahlung verzögern, haben wir das Recht - ohne Haftungsanspruch - von der bestätigten Reise zurückzutreten und die Reise kostenpflichtig zu stornieren. Auch Fluggesellschaften haben das Recht, eine zu kurzfristige Ausstellung von Tickets zu verweigern, bzw. kostenpflichtig zu streichen. Der Haftungsanspruch erlischt hierdurch völlig, der Reisevertrag wird storniert. Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente, die mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust besteht kein automatischer Rechtsgrund zur Erstattung oder Neuausstellung. Bis zur vollen Bezahlung bleiben alle Unterlagen unser Eigentum. Etwaige Zusatzkosten gehen zu Ihren Lasten. Rücktritt durch AGADIR-NET

4. AGADIR-NET kann unter folgenden Voraussetzungen bis 5 Tage vor Abreise von der vermittelten und bestätigten Reise zurückzutreten, wenn: a) die Mindestteilnehmerzahl eines Sonderfluges nicht zustande kommt (20 Pax), b) die wirtschaftliche Opfergrenze überschritten wird, c) die Flugpreise über 20% erhöht werden. In diesen Fällen Ersatzangebot erarbeitet oder der Reisepreis erstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

5. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht des Reisenden
Nach Reiseantritt (Mietbeginn) ist jeder Reisende -(unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht)- bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen auch vor Ort verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre etwaigen Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (Adresse s. unten). Danach erlischt die Haftungsgrundlage. Für die Einhaltung der Visabestimmungen ist der Kunde verantwortlich -wie auch für die Gültigkeit seiner Ausweispapiere. Bitte erkundigen Sie sich immer bei den entsprechenden konsularischen Vertretungen nach den genauen Einreisebedingungen.

6. Rücktritt / Umbuchung / Änderung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Im Falle einer Stornierung ist für uns der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Bei Rücktritt vom Reisevertrag steht uns ein pauschalierter Anspruch für Rücktrittsgebühren zu, der folgendermaßen berechnet wird:

a) NAC-Flugbuchung / Linien / Sonderflüge
Vom Tag der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Abreise werden Stornierungen und Umbuchungen mit 75,- Euro belastet. 29.-15. Tag vor Abflug pro Person 25%, 14.-7. Tag vor Abflug pro Person 40%, 6.-1. Tag vor Abflug pro Person 60%, am Abflugtag 100% pro Person des Reisepreises.

b) Charter-Sonderflüge
Vom Zeitpunkt der Bestätigung bis zum Abflugtag wird hierbei eine Gebühr von 100% des Reisepreises erhoben.

c) Mietwagenbuchungen
Vom Tag der Bestätigung bis 3 Werktage vor Abreise: 50,- Euro. Späterer Rücktritt-/Änderung und Nichterscheinen: 75,- Euro.

d) Hotelreservierungen
Bis 14 Tage vor Anreise 50,- Euro, danach die Kosten einer Nacht und etwaige Gebühren, mindestens 75,- Euro.

e) Inlandsflüge
Umbuchung, Stornierung und Nichterscheinen 50,- Euro(Bitte beachten Sie, dass manche Sondertarife keinerlei Erstattungswert haben).

f) Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%. Nach Reiseantritt ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages aufgrund von Reisemängeln ist nur möglich, wenn dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt wurde, die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder die Kündigung durch ein besonderes Interesse der Reisenden gerechtfertigt ist. Teilleistungen können nicht erstattet werden.

7. Reiserücktrittskostenversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird in allen Fällen dringend empfohlen, ebenso empfehlen wir eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit!

8. Haftung

8.1. Die Haftung ist generell auf den einfachen Reisepreis beschränkt.

8.2. Änderungen von Fahrtrouten (Rundreisen) bzw. Unterbringung in Quartieren gleicher bzw. ähnlicher Kategorie aufgrund bestimmter Vorortgegebenheiten ergeben keinen weiteren Ersatzanspruch.

8.3. Regressansprüche müssen innerhalb 30 Tagen durch den Reisenden gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Fremde Beförderungsleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Werden die Flüge mit Linienfluggesellschaften durchgeführt und erhält der Reisende dafür einen entsprechenden Beförderungsausweis, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen und treten nur als Buchungsagent auf. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren verbindliche Beförderungsbedingungen.

9. Reisegepäck
Schaden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Wir haften dafür nicht.

10. Verspätungsschäden
Eine Haftung für Verspätungsschäden ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind Anschlussmaschinen abzuwarten. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen und Ausweispapiere vor Abreise nochmals gründlich.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch der Rest der Vereinbarung nicht betroffen. Die Vereinbarung ist vielmehr so auszulegen, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
Gerichtsstand ist Essaouira - Marokko.